AGB

1Buchungsablauf

1.1Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail, oder über das Internet erfolgen. Die der
Buchung vorausgehenden Auskünfte über die Verfügbarkeit unserer Villa sind
unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot dar.
1.2 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Feriendomizils den Abschluss des
Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung unseres Feriendomzils, aller ergänzenden Angaben im Prospekt bzw. im
Internet und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Im Rahmen des Vertragsangebots erhält der Kunde
Auskunft über die Verfügbarkeit und die spezifischen Zahlungskonditionen des gewünschten Feriendomizils.
1.3 Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Kunde und erfolgenden, schriftlichen, per Telefax oder in elektronischer  Textform übermitteln Buchungsbestätigung zu Stande.

Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung rechtsverbindlich auch in telefonischer form erfolgen.


2 Zahlungsabwicklung
2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 30%
des Gesamtpreises und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu
leisten. Die Restzahlung ist 5 Wochen vor Reiseantritt an CROVILLAS zu entrichten. Über diese Zahlungskonditionen
wird der Kunde auch vor seiner Buchung in der Auskunft über die Verfügbarkeit des Feriendomizils informiert. Sie sind
darüber hinaus in der Buchungsbestätigung angegeben.
2.2
Als Zahlungsmittel für die Leistung der Anzahlung sowie der Restzahlung werden Banküberweisung akzeptiert.
2.3 Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei uns oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht
innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Feriendomizil vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder
gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung
namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des
Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3. zu berechnen.
2.4 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein
vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung
kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von CROVILLAS vermittelten Verträgen durch
den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die
Rücktrittserklärung kann ausschließlich an uns Villa mala Oaza gerichtet werden. Es wird dringend
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 Die Vermieter können als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen
Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche
anderweitige Belegung des Feriendomzils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 89. Tag bis 60. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 75% des Gesamtpreises.
d) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn oder weil nicht Anreise ohne Rücktrittserklärung
90% des Gesamtpreises.
3.3 Im Falle der Geltendmachung pauschalierte Rücktrittskosten gemäß der vorstehenden Regelungen 3.2 sind der
Eigentümer/Vermieter nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils im
ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen. Es bleibt dem Kunden jedoch ausdrücklich vorbehalten,
direkt dem Vermieter nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein
oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im
Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
3.4Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu
machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgten
anderweitige Belegung und der Angaben hierzu sowie ersparter Aufwendungen zu beziffern und zu belegen ist.
Villa mala Oaza 3.5.
In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu
benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter
kann selbst als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser
oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige
vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

4. Rücktritt durch den Vermieter
4.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j
Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung
verwiesen wird, vereinbart.
4.2Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder die Vermietplattformen als deren Vertreter, können den Vertrag nach
Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Beschädigung des Feriendomzils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die
besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter
den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomzils erlangt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere
infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder
von den Plattformen zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des
Kunden auf anteilige Rückerstattung.
5.2Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des
Objekts erlangt.
5.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts
entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden kann und nicht
durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist
im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

6. Kaution
6.1Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z. B. bei
Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies
aus der Beschreibung des Feriendomzils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
6.2Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. Vermietplattformen
treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.
6.3 Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen sowie die Gartenanlage bei der Rückgabe Schäden auf, bei
denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der
Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution
einzubehalten. Sofern in der Objektbeschreibung ausdrücklich angegeben, kann der Vermieter die Kaution auch dafür
verwenden, Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, Zwischenreinigungen sowie sonstige, vor Ort in
Anspruch genommene Zusatzleistungen geltend zu machen.
Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden
Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle
eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt
wird, vorbehalten.
7. Einreisebestimmungen
7.1 Für deutsche Staatsbürger genügt für (Variable) ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine
Ersatzausweise!).
7.2 Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein
Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft Vila Mala Oaza keine Pflicht zur Erkundigung
und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit
vergleichbarem Status.
8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber der Vermietplattformen und dem Vermieter, Kündigung durch den
Kunden
8.1 Mängel der Vermittlungsleistung sind uns vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und
Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus der Buchung sowie
dem Vermittlungsvertrag, soweit Villa Mala Oaza sowie die Vermietplattformen in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
8.2 Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden
unverzüglich gegenüber Villa Mala Oaza oder den Vermietplattformen  genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter
selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des
Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung
unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
8.3 Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage
hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend
empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen
hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht
selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
8.4 Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich
einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt,
wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem,
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder,
soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden
bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf
es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9. Überbelegung 

9.1Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der
Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
9.2Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung

beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des
Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht
werden.
9.3 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von
Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im
Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu
verlangen.
9.4Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
9.5Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine
Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit
schnellstmöglich zu melden.
9.6 Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der
Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht
zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten
werden.
9.7 Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Restliche
Lebensmittel sind mitzunehmen bzw. zu entsorgen. Der Müll ist ebenfalls selbst zu entsorgen. Wird das Feriendomizil
nicht ordnungsgemäß hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution
einzubehalten.
9.8 Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist
b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.

10. Verjährung von Ansprüchen aus dem Vermittlungvertrag
10.1Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf
den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
10.3 Die Verjährung nach Ziffern 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Kunde vom Anspruch Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Schweben zwischen dem Kunden und Vermietplattformen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Vermietplattformen die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit jeglicher Vermietplattformen findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und den Vermietplattformen ausschließlich dem jeweiligen Recht Anwendung.
11.2Der Kunde kann die Vermietplattformen in Anspruch nur an dessen Sitz
verklagen.
11.3 Für Klagen von den Vermietplattformen gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht
werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von
Villa mala Oaza oder der jeweiligen Vermietplattform vereinbart.
11.4Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag
zwischen dem Kunden und den Vermietplattformen oder Villa Mala Oaza anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn
und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der
EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften

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